Mitgliedschaft und Statuten
Der EIT.baselland setzt sich für seine Mitglieder ein:
- Erhalt sämtlicher Kalkulationshilfen und Richtpreis-Empfehlungen zu Mitglieder-Konditionen
- Erhalt von betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu Mitglieder-Konditionen
- Eigene Branchenlösung Arbeitssicherheit (Vollzug der EKAS-Richtlinen)
- Kontakt und Zusammenarbeit mit dem EIT.swiss und den dazugehörenden Sektionen
- Berufsbildung (verbandseigenes Ausbildungszentrum) mit überbetrieblichen Kürsen zu Mitglieder-Konditionen )
- Verbandseigene Weiterbildungs- Veranstaltungen und gesellschaftliche Anlässe
- Anschluss an die Familienausgleichskasse GEFAK
- Anschluss an die AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 (vorteilhafte Verwaltungskosten)
- Vertretung der Arbeitsgeberinteressen durch den Verband
- Verbandseigener Rechtsdienst (Erstberatung pro Fall sowie kleinere Auskünfte sind kostenlos
- Infos über den Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Vermietung von LAN- und TV-Messgeräten
Statuten
Hier finden Sie die kompletten Statuten des EIT.baselland. Diesen können Sie alles über Sinn und Zweck des EIT.baselland entnehmen.