Suva-Prämien für 2023 erneut tief
Im zweiten Corona-Jahr 2021 sind die gemeldeten Unfälle wieder angestiegen. Aufgrund einer günstigen Risikoentwicklung, der Erstattung von überschüssigen Kapitalerträgen und Ausgleichsreserven sind die Prämien 2023 erneut ausserordentlich tief.
Im zweiten Pandemie-Jahr waren die behördlichen Einschränkungen im Bereich Arbeit und Freizeit geringer als 2020. Deshalb kam es mit wenigen Ausnahmen in den meisten Branchen wieder zu mehr Unfällen und folglich zu mehr Kosten. Aus diesem Grund resultiert für das Jahr 2021 kein Covid-19-Sondereffekt mehr. Gleichwohl kommt es zu ausserordentlichen Erstattungen.
Überschüsse aus Kapitalerträgen
Dank einem guten Börsenjahr 2021 hat die Suva Kapitalerträge erzielt, die zu Überschüssen geführt haben. Der Suva-Rat hat beschlossen, dass die Versicherten von einer Erstattung von CHF 824 Mio. profitieren sollen. In der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung (BUV/NBUV) entspricht dies einer Erstattung in Höhe von 20 Prozent der Nettoprämien für alle Tarifklassen.
Rückgang der Anzahl Invalidenrenten
Die Anzahl der neugesprochenen Invalidenrenten war für das Jahr 2021 rückläufig. Der Trend dieses erfreulichen Risikoverlaufs dauert bereits seit einigen Jahren an und hat verschiedene Ursachen. Die Suva kann deshalb nicht mehr benötigte versicherungstechnische Rückstellungen auflösen. Die frei gewordenen Mittel werden in der Klasse Elektroinstallationen und Netzbau dazu verwendet, die noch ungenügenden Ausgleichsreserven zu erhöhen.
Basissätze der Berufsunfallversicherung ab 1. Januar 2023
In den Unterklassenteilen A0 und B0 sinken Netto- und Bruttoprämiensätze. Beim Unterklassenteil AK bleibt der Nettoprämiensatz unverändert, der Bruttoprämiensatz steigt geringfügig.
- 55D A0 Elektroinstallationsgeschäft
- Basissatz 2022: Stufe 89 / Netto 1.4640 % / Brutto 1.4347 %
- Basissatz 2023: Stufe 88 / Netto 1.3950 % / Brutto 1.3811 %
- 55D AK Installation von Kommunikations- und Multimediasystemen
- Basissatz 2022: Stufe 74 / Netto 0.7040 % / Brutto 0.6899 %
- Basissatz 2023: Stufe 74 / Netto 0.7040 % / Brutto 0.6970 %
- 55D B0 Frei- und Kabelleitungsbau
- Basissatz 2022: Stufe 107 / Netto 3.5200 % / Brutto 3.4496 %
- Basissatz 2023: Stufe 105 / Netto 3.2000 % / Brutto 3.1680 %
Basissatz der Nichtberufsunfallversicherung ab 1. Januar 2023
In der Nichtberufsunfallversicherung bleibt der Nettoprämiensatz unverändert. Der Bruttoprämiensatz steigt gegenüber dem Vorjahr aufgrund der etwas weniger hohen ausserordentlichen Abzügen.
- 55D Elektroinstallationen, Netzbau
- Basissatz 2022: Stufe 96 / Netto 2.0610 % / Brutto 1.87 %
- Basissatz 2023: Stufe 96 / Netto 2.0610 % / Brutto 1.94 %
Die individuellen Prämiensätze der einzelnen Betriebe können von den angegebenen Basissätzen abweichen, weil diese von der Tätigkeit, dem Risikoverlauf und dem Prämienmodell abhängen.