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Erläuterung zur jährlichen Weiterbildungspflicht für Trägerinnen und Träger von allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen gemäss NIV
Welche Seminare/Kurse sind gemäss NIV für Trägerinnen und Träger von allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen (fachkundige Personen nach Art. 8 NIV, Kontrollberechtigte mit Aufsichtsaufgaben gemäss Art. 10 Abs. 2 NIV sowie Kontrollberechtigte nach Art. 27 NIV) anerkannt? In Anlehnung an die Praxis des ESTI, hat EIT.swiss folgende Grundsätze zusammengestellt:
- Die besuchten Seminare sollen für Sie persönlich (Selbstreflektion) einen Nutzen zur Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht gemäss NIV haben. Generell hat diese Aufsicht so zu erfolgen, dass die Ausführung der Installationsarbeiten und deren Kontrolle nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik gewährleistet ist.
- Die gewählten Seminare sollen einen technischen-, normativen- oder messtechnischen Teil enthalten. Die Weiterbildung muss einen Bezug zu den technischen Aktivitäten der jeweiligen Person, bezüglich dem Erstellen, Ändern, in Stand stellen oder Kontrollieren von elektrischen Niederspannungs-installationen, haben.
- Die selbst gewählten Seminare/Schulungskurse sollen sich mindestens auf dem Kompetenzniveau einer kontrollberechtigten Person bewegen. Eine sorgfältige Prüfung des Lerninhalts durch den Bewilligungsträger selbst ist hier zwingend.
- Bei der Überwachung durch das ESTI werden u.a. auch auf die tatsächlich vorhandenen Kompetenzen und die Vielfältigkeit der über die Jahre angeeigneten Fachkenntnisse geachtet.
Wie Sie den obigen vier Punkten entnehmen können, wird stark an die Eigenverantwortung appelliert. Somit erfolgt die Auswahl der Kurse, die für die jeweilige Tätigkeit relevant sind, um Aufgaben und Pflichten im Rahmen einer Bewilligung nach NIV wahrzunehmen. Die Weiterbildung dient dazu, bestehende Kompetenzen, Fähigkeiten und Wissen zu stärken, zu aktualisieren und auf neue Bereiche und Aufgaben zu erweitern. Die besuchten Seminare sollen mindestens einen Tag pro Jahr im Fachgebiet ergeben (über die letzten drei Jahre). Liegt in einem gewissen Bereich eine Wissenslücke vor, ist die entsprechende Zeit zu investieren, welche zum Schliessen der betroffenen Wissenslücke notwendig ist, was auch mehr als einen Tag beanspruchen kann (Selbstreflektion).
Der Nutzen für das Unternehmen ist offensichtlich: Seminarteilnehmende bleiben am Puls der Zeit, Sie können schnell auf sich verändernde Normen reagieren und Sie entwickeln sich zukunftssicher weiter. Damit bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neusten Stand der Technik und leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit und zu sicheren elektrischen Installationen.
Auf www.eit.swiss/de/seminare finden Sie unter der Rubrik Elektro-Fach-Kurse mögliche Seminare, welche den unter Punkt 2 aufgeführten Anforderungen (technischer-, normativer- und messtechnischer Teil) entsprechen.Selbstverständlich gelten die oben genannten Grundsätze ebenso für entsprechende Seminare, welche durch weitere Institutionen angeboten werden.
Wir hoffen, Ihnen mit den obigen vier Punkten einen Leitfaden geben zu können, damit Sie künftig die Seminare selbständig gemäss dem erwähnten Anforderungsprofil aussuchen können. Sobald ein Seminar die obigen vier Punkte erfüllt und dies in der Kurs-Bestätigung ersichtlich ist, sind grundsätzlich keine Bezeichnungen wie z.B. Weiterbildung für Bewilligungsträger gemäss NIV nötig. Somit können Sie, innerhalb des Anforderungsprofils, das für Sie wichtige Seminar auswählen.