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Bundesrat will die Unabhängigkeit des Eidgenössischen Starkstrominspektorats stärken

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 eine Aussprache über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) geführt. Er will die Unabhängigkeit des ESTI mit verschiedenen Massnahmen stärken, die nun vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) umgesetzt werden.

Im Auftrag des Bundes ist das ESTI seit über 100 Jahren für die technische Aufsicht und Kontrolle von elektrischen Anlagen in der ganzen Schweiz zuständig. Das ESTI ist eine Dienststelle mit eigener Rechnung innerhalb von Electrosuisse (Fachverband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik). Für die Organisation und die administrative Leitung des ESTI ist Electrosuisse zuständig. Ein Vertrag zwischen dem UVEK und Electrosuisse regelt die Einzelheiten des Auftrags. In den vergangenen Jahren wurde seitens der Elektrobranche, in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen sowie vom Preisüberwacher und der WEKO kritisiert, dass die Unabhängigkeit des ESTI von Electrosuisse unzureichend sei und dessen Finanzierung zu wenig transparent.  

Transparentere Finanzierung und Verbleib bei Electrosuisse

Der Bundesrat sieht mehrere Massnahmen vor, die bezüglich Aufwand und Kosten geeignet und verhältnismässig sind, um die Unabhängigkeit des ESTI zu verbessern und seine Finanzierung transparenter auszugestalten.

Zukünftig soll der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin des ESTI durch das UVEK gewählt werden. Zudem soll das ESTI neben einem Qualitätsmanagement auch eine Qualitätssicherung und ein betriebliches Risikomanagement führen sowie eine interne Revision einsetzen. Die organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Mitarbeitenden des ESTI soll zudem mit Vorgaben des Bundes gestärkt werden.

Weiter soll auch die Finanzierung des ESTI angepasst werden. Mit einer Totalrevision der ESTI-Verordnung sollen die Gebühren transparenter und besser auf den Einzelfall abgestimmt ausgestaltet werden.

Schliesslich soll mit einer Totalrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung die Aufsicht über elektrische Niederspannungsinstallationen modernisiert und das ESTI von Aufsichtsaufgaben entlastet werden.

Das UVEK wird dem Bundesrat die Vernehmlassungsvorlagen zu den Totalrevisionen der beiden Verordnungen bis Ende 2026 vorlegen.

Eine Herauslösung des ESTI aus dem Fachverband Electrosuisse oder dessen Ansiedlung beim Bund lehnt der Bundesrat hingegen ab. Die nötigen Veränderungen sollen im Rahmen der bestehenden Strukturen umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 das UVEK beauftragt, diese Massnahmen umzusetzen.

Quelle: BFE