Arbeit in den Sommermonaten – Vorsicht vor Hitze
Bereits ab einer Temperatur von 24 Grad kann der Körper mittelschwere Arbeiten als belastend empfinden. Folgende Tipps können Ihnen dabei helfen, unangenehme Folgen für Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu vermeiden.
Nach einem kalten Frühling hat sich der Juni in diesem Jahr zumindest teilweise von seiner besten Seite gezeigt. Was in der Freizeit vielen entgegenkommt, kann für Fachkräfte, die körperlich anstrengend arbeiten, unangenehme Folgen haben. Bereits ab einer Temperatur von 24°C im Schatten und einer Luftfeuchtigkeit von 40 Prozent sollten Vorkehrungen für Körper und Gesundheit getroffen werden.
Am besten ist es, leichte, helle und weite Kleidung zu tragen. Sie erlaubt die Verdunstung von Schweiss und wird nicht von Strahlungswärme durchdrungen. Müssen Sie oder Ihre Mitarbeitenden auf der Baustelle einen Helm tragen, sollte er über Nackenschutz und Blende verfügen, um den Kopf vor Sonne zu schützen. Auch sollten Sonnenbrille und Sonnenschutzcrème (mind. Schutzfaktor 30) zum Einsatz kommen. Halten Sie Ihre Mitarbeitenden dazu an, ausreichend zu trinken (idealerweise alle 20 Minuten ein Glas frisches Wasser oder leicht gesüssten Tee). Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden Pausen im Schatten oder an einem kühlen und klimatisierten Ort verbringen können.
Bereits ab 25°C sollten gezielt beschattete Zonen für Arbeitsplätze und Pausen eingerichtet werden. Ausserdem sollten sich Ihre Mitarbeitenden regelmässig auf typische Anzeichen eines Hitzschlags prüfen. Auch der Arbeitsrhythmus ist an die Temperaturen anzupassen: Besonders mühsame Arbeiten werden am frühen Morgen erledigt und nicht unbedingt notwendige Arbeiten auf später verschoben. Überstunden sind zu vermeiden.
Ab einer Temperatur von 32 °C muss die individuelle Belastung der Mitarbeitenden reduziert werden, z.B. durch mechanische Hilfsmittel oder eine Arbeitsaufteilung. Passen Sie wenn möglich auch die Arbeitszeiten an: frühestmöglicher Arbeitsbeginn, lange Mittagspausen und alle ein bis zwei Stunden eine Zusatzpause von 5 bis 10 Minuten. Gemäss Art. 15 ArG zählen diese Zusatzpausen als Arbeitszeit.
Ab einer Temperatur von 36 °C sollte eine ASA-Spezialistin oder ein ASA-Spezialist die Situation beurteilen, da das Gesundheitsrisiko für Ihre Arbeitnehmenden spezielle Massnahmen und Kontrollen nötig machen.
Achtung: Bei höherer Luftfeuchtigkeit sollten Sie die obigen Massnahmen bereits früher umsetzen: bei 50 Prozent Luftfeuchtigkeit bereits ab 22°C und bei 70 Prozent ab 20°C.